Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der URL www.daadeuroletter.de veröffentlichte Website der Nationalen Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit im Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD).

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Wir sind uns bewusst, dass unsere Webseite noch nicht vollständig barrierefrei ist und wir arbeiten daran, die Barrierefreiheit zu verbessern. Gegenwärtig steht noch ein BITV Test bevor, sobald die Ergebnisse vorliegen und die Schwachstellen identifiziert wurden, werden wir diese umgehend beheben. 

2. Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 10.05.2023 erstellt.

3. Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback-Ansprechpartnern

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.daadeuroletter.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V. (DAAD)
Kennedyallee 50
D-53175 Bonn

Tel.: +49 228 882-0
Fax: +49 228 882-444
webmaster@daad.de

4. Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG per info@schlichtungsstelle-bgg.de.